UN-Experten fordern besseren Schutz für christliche Mädchen

Drei UN-Sonderberichterstatter haben bei einer Nebenveranstaltung des UN-Menschenrechtsrats Pakistan an seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und seine eigene Gesetzgebung erinnert. Im Mittelpunkt standen der Schutz von Kindern vor Zwangskonversionen, Kinderehen, Ausbeutung und sexueller Gewalt sowie der Zugang religiöser Minderheiten zur Justiz.
„Wir wissen nicht, wo sie sie festhalten. […] Wir haben schreckliche Gedanken darüber, was mit ihr geschieht“, sagt die Mutter von Maria Shahbaz in einem Video, das während der Veranstaltung im Saal Concordia 1 des UN-Menschenrechtsrats gezeigt wurde. „Helft uns, unsere Töchter zurückzubringen“, lautet der Appell von Familien, deren Töchter nach ihren Angaben von muslimischen Nachbarn entführt und zwangsweise zum Islam bekehrt wurden.
UN-Sonderberichterstatter fordert besseren Zugang zur Justiz
Die Hauptansprache hielt Professor Nicolas Levrat, UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen. Seine Einschätzung war deutlich: Die Straflosigkeit im Zusammenhang mit Zwangskonversionen lasse sich „nicht durch neue Gesetze oder zusätzliche Gesetzgebung“ allein lösen.
Levrat verwies darauf, dass Pakistan die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert habe und die Rechte von Kindern darin ausdrücklich geschützt seien. Zwangskonversionen und Kinderehen verstießen sowohl gegen Pakistans internationale Verpflichtungen als auch gegen nationales Recht.
Levrat sprach sich zugleich gegen ein eigenes Gesetz zum Verbot von Zwangskonversionen aus. International zeige sich, dass solche Gesetze häufig von der religiösen Mehrheit diskriminierend gegen religiöse Minderheiten angewandt würden.
Stattdessen forderte er die pakistanischen Behörden auf, Minderheiten einen besseren Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Dabei verwies er auf die Aussagen der betroffenen Familien. Der Vater von Maria Shahbaz hatte berichtet, die Familie sei von Gericht zu Gericht gegangen, doch „nichts ist passiert“.
Levrat forderte daher Schulungen und technische Unterstützung für Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Justiz. Rechtliche Schritte allein reichten nicht aus. Gleichzeitig müssten gesellschaftliche Vorurteile gegenüber Minderheiten bekämpft werden.
„Daran muss gearbeitet werden“, sagte er. Es gebe eine weit verbreitete Voreingenommenheit zugunsten der Mehrheitsgesellschaft. Die Behörden müssten Beschwerden ernsthaft prüfen und für Gerechtigkeit sorgen.
Kinderehen als Form moderner Sklaverei
Online zugeschaltet war auch Dr. Katarina Schwarz, eine Expertin für internationales und vergleichendes Recht mit Schwerpunkt auf modernen Formen von Sklaverei, Menschenhandel und Ausbeutung sowie neu ernannte UN-Sonderberichterstatterin zu modernen Formen der Sklaverei und Menschenhandel.
Sie wies darauf hin, dass Kinderehen unter Formen der Sklaverei fallen können. Sklaverei entstehe nicht im luftleeren Raum, sondern gedeihe häufig in einem Umfeld von Diskriminierung und treffe besonders Frauen und Mädchen.
Schwarz betonte, dass die Verantwortung für den Schutz der Mädchen beim Staat liege. Pakistan müsse präventiv handeln und „robuste und wirksame Schutzmaßnahmen“ umsetzen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Neue Gesetze, aber Probleme bei der Umsetzung
Ebenfalls online nahm Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und Mädchen, deren Ursachen und Folgen, an der Veranstaltung teil.
Sie verwies zunächst auf die bestehenden rechtlichen Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen in Pakistan und begrüßte die Verabschiedung des Child Marriage Restraint Bill 2026 in Punjab. Das Gesetz trat im Mai 2026 in Kraft, setzt das Mindestalter für eine Eheschließung für Mädchen und Buben auf 18 Jahre fest und stuft Kinderehen als nicht kautionsfähiges Delikt ein.
Abschnitt 5 des Gesetzes stellt zudem das Zusammenleben mit einem Kind infolge einer solchen Ehe als Kindesmissbrauch unter Strafe – unabhängig von der Zustimmung des Kindes.
Die Verabschiedung des Gesetzes in Punjab ist besonders bedeutsam, da sich dort laut dem Bericht „Stolen Girls“ der Jubilee Campaign die meisten bekannten Fälle von Entführungen und Zwangskonversionen christlicher Mädchen ereignen.
Alsalem äußerte jedoch Besorgnis über die uneinheitliche Anwendung der Gesetze. Ob Täter zur Verantwortung gezogen würden, hänge häufig vom zuständigen Gericht und vom Engagement der Anwälte ab.
Zusätzlich werde die Strafverfolgung dadurch erschwert, dass Entführer und mitunter sogar Angehörige der Sicherheitsbehörden Druck auf Opfer und Familien ausübten, Beschwerden zurückzuziehen.
Blasphemiegesetze und Druck auf christliche Minderheiten
Christophe Foltzenlogel, Referent beim European Centre for Law and Justice, beschrieb den breiteren Kontext der Diskriminierung religiöser Minderheiten, insbesondere von Christen, in Pakistan.
Er verwies auf die langsamen Gerichtsverfahren und nannte den Fall Shahzad Masih. Dieser sei erst 16 Jahre alt gewesen, als er 2017 festgenommen worden sei, nachdem er lediglich eine Unterhaltung wiedergegeben habe.
Obwohl ein Polizeikommissar ausgesagt habe, Shahzads Aussagen seien nicht beleidigend gewesen, habe das Gericht ihn aufgrund des erheblichen Drucks fundamentalistischer Gruppen, die Gerichtssäle füllten und Richter einschüchterten, nicht als Minderjährigen behandelt. Im November 2022 sei er zum Tode verurteilt worden.
Shahzad Masih habe seinen Anwälten kürzlich gesagt: „Sie sollen mich einfach hängen. Ich ertrage dieses tägliche Warten und Leiden nicht mehr.“
Foltzenlogel betonte wie die anderen Teilnehmer, dass Pakistan über entsprechende Gesetze verfüge, diese aber nicht konsequent umsetze.
Er kritisierte insbesondere den Umgang der Justiz mit Fällen von Zwangskonversionen. Gestohlenen Gegenständen werde mitunter mehr Aufmerksamkeit geschenkt als entführten Menschen. Bei Diebstählen werde nach dem gestohlenen Gegenstand gesucht und dieser von der Polizei sichergestellt oder dem Eigentümer zurückgegeben. Die damals 13-jährige Maria Shahbaz, die von einem 30-jährigen Mann entführt worden sein soll, befinde sich hingegen bis heute unter der Kontrolle ihres mutmaßlichen Entführers.
„Ihr Status als Kind wurde beiseitegeschoben“
Joseph Janssen, pakistanischer Menschenrechtsaktivist und Mitarbeiter der Jubilee Campaign, berichtete von Begegnungen mit Überlebenden von Zwangskonversionen und Entführungen.
Unter Berufung auf den Bericht „Stolen Girls“ schilderte er das Ausmaß des Problems. Zudem berichtete er von einem jüngeren Fall eines minderjährigen Mädchens, Amber Nadeem, das zwangsweise zum Islam bekehrt und mit einem älteren muslimischen Mann verheiratet worden sein soll.
„Ich habe persönlich erlebt, wie Anwälte vor Gericht argumentierten, dass sie nach ihrer Konversion zum Islam nicht zu ihren christlichen Eltern zurückkehren könne, weil dies als Apostasie gelten würde. Ihr Status als Kind wurde beiseitegeschoben“, sagte Janssen.
Dies unterstreiche den von Professor Levrat beschriebenen gesellschaftlichen Druck. Neben gesetzlichen Maßnahmen müssten auch gesellschaftliche Einstellungen verändert werden, um Minderheiten langfristig wirksam zu schützen und ihre Gleichheit an Würde und Rechten sicherzustellen.
Fall Maria Shahbaz weiterhin ungelöst
„Der Fall Maria Shahbaz wurde sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene angesprochen, unter anderem im Europäischen Parlament und bei den Vereinten Nationen“, sagte Janssen.
Dennoch befinde sie sich weiterhin in der Obhut ihres mutmaßlichen Entführers und angeblichen Ehemanns. Janssen fragte, warum sie noch immer nicht unter staatlichen Schutz gestellt worden sei – fern von jenen Personen, denen vorgeworfen werde, ihr geschadet zu haben.
Er schloss sich damit dem Appell der betroffenen Familien an: Pakistan müsse die Mädchen aus der Gewalt ihrer Entführer befreien, während die rechtliche Aufarbeitung weiterlaufe. Bestehende Gesetze müssten umgesetzt und dürften nicht nur auf dem Papier bestehen. Maria Shahbaz und andere betroffene Mädchen müssten zu ihren Familien zurückkehren können.
UN wartet weiterhin auf Antwort Pakistans
Auf die Frage nach dem Stand einer früheren Mitteilung der UN-Sonderverfahren zu Zwangskonversionen und Entführungen von Frauen und Mädchen in Pakistan antwortete Professor Levrat: „Noch keine Antwort.“
Die UN-Sonderverfahren hatten ihre Bedenken mehrfach öffentlich bekräftigt, zuletzt im April 2026. Damals erklärten UN-Experten, das Ausmaß und die Dauer der Menschenrechtsverletzungen deuteten auf eine „systematische Diskriminierung nichtmuslimischer Frauen und Mädchen hin, die gezwungen oder genötigt werden, zum Islam überzutreten, um muslimische Männer zu heiraten“.
Die Experten forderten die pakistanische Regierung auf, ihre Anstrengungen gegen Zwangskonversionen zu verstärken, das Mindestalter für Eheschließungen in allen Provinzen und Territorien auf 18 Jahre anzuheben, Zwangskonversion als eigenen Straftatbestand einzuführen und bestehende Gesetze gegen Menschenhandel und sexuelle Gewalt konsequent anzuwenden.
Ob diese Empfehlungen umgesetzt werden, bleibt offen. Die Teilnehmer der Veranstaltung äußerten die Hoffnung, dass Pakistan durch die Veranstaltung erneut an seine Verantwortung erinnert wird, die betroffenen Mädchen zu schützen, sie aus der Gewalt ihrer Entführer zu befreien und bestehende internationale und nationale Verpflichtungen tatsächlich umzusetzen. (Quelle: jubileecampaign.org)