Diskriminierung bei Bewerbungen möglich
Das Oberste Gericht in Islamabad verlangt, dass alle Pakistaner künftig Religionszugehörigkeit angeben, wenn sie sich für eine Beamtenstelle bewerben. Alle Beamten, Soldaten oder Richter sollen auch künftig eine religiöse Eidesformel sprechen. Eine Verweigerung soll als „Staatsverrat“ betrachtet werden. Menschenrechtsaktivisten bezeichnen dies als „harten Schlag“ für die religiösen Minderheiten des Landes. In der Tat, so die Nichtregierungsorganisation CLAAS, werde diese Bestimmung „weiteren Druck auf die Ahmadi ausüben, die nicht als Muslime bezeichnet werden oder islamische Symbole in ihren religiösen Praktiken verwenden dürfen, was bereits mit dem Blasphemieparagraphen bestraft wird“.
Das wurde Urteil wurde ausgesprochen, nachdem die radikalislamische Gruppe „Tehreek-e-Labaik“ im Zusammenhang mit der möglichen Änderung des Wahlgesetzes eine Beschwerde eingereicht hatte. Eine Gesetzesänderung sollte die islamische Eidesformel für jeden Bürger, der ein öffentliches Amt antritt, durch eine einfache feierliche Erklärung ersetzen. Dieser Änderungsantrag wurde später verworfen, doch mit der Beschwerde gibt es nun weit reichende Auswirkungen im Hinblick auf die Religionsangabe im Falle einer Bewerbung für staatliche Arbeitsplätze.
Der Direktor von CLAAS, Christian Nasir Saeed, bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass „im gegenwärtigen sozialen Kontext, in dem religiöser Hass und Intoleranz weiter zunehmen, religiöse Minderheiten noch verletzlicher werden. Religiöse Minderheiten leiden bereits unter diskriminierenden Gesetzen und Richtlinien der Regierung. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wäre es notwendig, dass die Regierung Harmonie und religiöse Toleranz fördert und Sicherheit, Schutz und Gleichheit garantiert” Der katholische Politikwissenschaftler Anjum James Paul, der als Lehrer einer öffentlichen Schule und Vorsitzender der „Pakistan Teachers Minorities Association“ ist, erklärt ebenfalls: „Ich sehe keine Notwendigkeit, die religiöse Identität eines Bürgers zu kennen, wenn er in öffentlichen Einrichtungen arbeitet, da der Staat gleiche Rechte für alle garantiert, unabhängig von ihrem Glauben“.
Das Ministerium für Religionsangelegenheiten bekräftigte unterdessen, dass die Angabe der Religionszugehörigkeit in offizielle Dokumente religiöse Minderheiten nicht schädigen soll: „Diese Angabe ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur für die Verwaltung und soll religiösen Minderheiten den Zugang zu Bildung und alle staatlichen Sektoren erleichtern, damit wie vorgesehen 5% der verfügbaren Stellen besetzt werden können“, so der Ministeriumssprecher Sajjad Qamar. „Die Regierung und alle staatlichen Institutionen sind verpflichtet, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten, unabhängig von ihren Religion, Kaste oder Glaubensbekenntnis „, betont er in diesem Zusammenhang. (Quelle: Fidesdienst, Bild: TUBS)