EU: Engagement für Religionsfreiheit



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EU bekräftigt ihr Engagement für Religionsfreiheit. Das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit bleibt erhalten. Das weltweite päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not“ begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, wonach das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit nun doch erhalten bleiben soll. „Die Notwendigkeit war groß, da seit Beginn der Corona-Krise viele Menschenrechte bedroht waren und die Religionsfreiheit in vielen Ländern beschnitten wurde“, erklärte Thomas Heine-Geldern, geschäftsführender Präsident von „Kirche in Not“ International. „Die Europäische Union bekräftigt nun ihr Engagement in Sachen Religionsfreiheit, das vor wenigen Wochen gefährdet schien.“

Die EU-Kommission hatte Mitte Juni angekündigt, das Amt des Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit nicht weiter zu besetzen. Nach Protesten zahlreicher Parlamentarier und Organisationen zog die Kommission diese Entscheidung nun zurück.

„Wir hoffen, dass jetzt so schnell wie möglich ein Sonderbeauftragter benannt wird, bevor der Schaden weiter zunimmt“, erklärte Heine-Geldern. Das Amt ist bereits seit November 2019 vakant. Alle Verletzungen der Religionsfreiheit, die der Sonderbeauftragte auf der Agenda hatte, waren seitdem in der Schwebe: Das betrifft zum Beispiel Christen und andere religiöse Minderheiten in Pakistan, die wegen angeblicher Blasphemie inhaftiert wurden, entführte christliche Mädchen in Nigeria oder die Lage der muslimischen Uiguren in China.

Dauerhaftes statt jährliches Mandat?

„Manchmal bewirkt es schon Wunder und hält die Hoffnung aufrecht, wenn die Betroffenen wissen, dass sich jemand im Westen um die Opfer religiöser Verfolgung kümmert. Wir von ,Kirche in Not´ würden es sehr begrüßen, wenn der oder die neue Sonderbeauftragte ein dauerhaftes Mandat erhält und keiner jährlichen Überprüfung unterliegt“, sagte Heine-Geldern. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben bereits Interesse bekundet, das Amt zu besetzen. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Der Sonderbeauftragte hat den Auftrag, für den Schutz und die Förderung des Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit einzutreten. Auch gilt er als „Hüter“ über die Umsetzung der EU-Richtlinien für Glaubens- und Religionsfreiheit und soll sich bei außereuropäischen Einsätzen mit Glaubensgemeinschaften und Kirchen abstimmen.

„Aufgrund dieser Brückenfunktion war und ist der Sonderbeauftragte für ,Kirche in Not´ sehr wichtig“, erklärte Heine-Geldern. „Unsere Projektpartner in Ländern, wie zum Beispiel Myanmar, Irak, Indonesien, Nigeria, der Zentralafrikanischen Republik oder der Demokratischen Republik Kongo, brauchen jemanden, den sie direkt ansprechen können und dem sie vertrauen können, dass er ihre Botschaft dorthin bringt, wo in Europa die außenpolitischen Entscheidungen getroffen werden.“

„Betroffene brauchen jemand, dem sie vertrauen können“

Das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit war erst 2016 eingerichtet worden; erster Amtsinhaber war der slowakische Europapolitiker Jan Figel. Betroffene wie Aktivisten schätzten seine Arbeit, insbesondere den Einsatz für die pakistanische Christin Asia Bibi. Sie war unter dem falschen Vorwurf der Blasphemie zum Tode verurteilt und durch das höchste pakistanische Gericht im November 2018 freigesprochen worden; ein halbes Jahr später konnte sie aus ihrer Heimat ausreisen. Figel hatte zahlreiche Länder besucht, in denen religiöse Spannungen zunehmen, zum Beispiel Indonesien und Ägypten. Beobachter konstatierten, dass der Einsatz der EU einen Beitrag geleistet hat, die dortigen Spannungen abzubauen.

Die jüngste Entscheidung nähre die Hoffnung, dass diese erfolgreiche Mission fortgesetzt werden könne, erklärte Heine-Geldern abschließend: „,Kirche in Not´ informiert die politischen Entscheidungsträger regelmäßig über die Situation unserer Projektpartner. Das soll den Politikern und ihren Mitarbeitern helfen, Fragen der Religionsfreiheit anzusprechen, sich ein Bild über die Folgen religiöser Verfolgung zu machen und daran ihre Entscheidungen zur Katastrophenhilfe, Entwicklungs-, Außen-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik zu orientieren.“ (Bild: European Parliament, EPP Group)