Straftatbestand der „Kinderehe“
Laut dem Bericht der am 5. November eingesetzten medizinischen Kommission ist das katholische Mädchen Arzoo Raja zwischen 14 und 15 Jahre alt; Die Richter überprüften ihre Daten auf ihrer Geburtsurkunde, die von der Nationalen Datenbank- und Registrierungsbehörde (NADRA) Pakistans ausgestellt wurde, und ihre Schulbescheinigung und bestätigten, dass das Mädchen minderjährig ist. Das Oberste Gericht von Sindh hat angeordnet, dass das Mädchen bis zur nächsten Anhörung am Montag, dem 23. November, noch zwei Wochen in einem staatlichen Heim bleiben soll“, so der von Arzoo Rajas Eltern beauftragte Anwalt Muhammad Jibran Nasir nach der heutigen Anhörung am 9. November in Karatschi zum Fall des katholischen Mädchens, das entführt, zwangskonvertiert und gewaltsam mit einem muslimischen Mann verheiratet wurde. Das Gericht erkennt damit offiziell an, dass es sich bei der Heirat um eine gesetzlich verbotene „Kinderehe“ handelt.
Bei der jetzigen Anhörung, so der Anwalt, „wurde das Problem der Kinderehe behandelt. Das Sindh Marriage Act 2013 verbietet die Eheschließung von Minderjährigen unter 18 Jahren und sieht eine Bestrafung für diejenigen vor, die an der Kinderehe beteiligt sind, einschließlich der Person, die die Ehe arrangiert, und dem Vormunds des Kindes“. Nasir fügt hinzu: „Die Richter befahlen der Ermittlungspolizei außerdem, die an dieser Kinderehe beteiligten Personen, insbesondere diejenigen, die falsche Dokumente vorlegten, die ein minderjähriges Mädchen als 18 Jahre alt erklärten, und diejenigen, die Heirat organisierten und konkret durchgeführt haben“.
„Das Gericht bestätigte die Heirat als Kinderehe und verfügt, dass das Mädchen in einem Heim bleiben muss, da das Mädchen sich zum jetzigen Zeitpunkt weigert, zu ihren Eltern zu gehen, und darum gebeten hat, zum mutmaßlichen Ehemann Ali Azhar, ihrem Entführer zurückzukehren“, so der Anwalt. „Das Mädchen ist immer noch traumatisiert. Die Art und Weise, wie sie entführt, zur Heirat gezwungen und misshandelt wurde, läßt darauf schließen, dass Arzoo ein physisches und psychisches Trauma erlitten hat und Zeit braucht, um sich davon zu erholen“.
„Im Namen der Kirche, der Zivilgesellschaft und der christlichen Gemeinschaft sind wir den Behörden der Provinz Sindh und dem Gerichtshof dankbar, dass sie diesen Prozess eingeleitet und auf die Klagen der Eltern des entführten katholischen minderjährigen katholischen Mädchens gehört haben“, so die christliche Menschenrechtsaktivistin Ghazala Shafiq, „Die Anordnung, das entführte Mädchen innerhalb von drei Tagen in Gewahrsam zu nehmen, und die Anordnung, schnell eine medizinische Kommission einzurichten und die erforderlichen Tests zur Bestimmung des richtigen Alters durchzuführen, zeugen vom Wohlwollen der Regierung und des Gerichts.“
Unterdessen fordern christliche Gruppen und Bewegungen sowie die Zivilgesellschaft bei friedliche Demonstrationen und Kundgebungen Gerechtigkeit für Arzoo und alle Mädchen aus religiösen Minderheiten, die entführt und von ihren Entführer zur Bekehrung und Heirat gezwungen wurden. Das Phänomen betrifft nach Angaben von NGOs jedes Jahr mindestens tausend christliche und hinduistische Mädchen. (Quelle: Fidesdienst)