UN-Ausschuss wirft Indien Diskriminierung von Christen und Muslimen vor

Ein Ausschuss der Vereinten Nationen hat Indien vergangene Woche wegen der Diskriminierung der christlichen und muslimischen Minderheiten des Landes kritisiert.
Der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) verabschiedete am 25. August in Genf seine Feststellungen. Darin werden unter anderem Kampagnen zur erzwungenen Rückkonversion christlicher und muslimischer Angehöriger von Stammes- und Dalit-Gemeinschaften, ein Muslime benachteiligendes Verfahren zur Überprüfung der Staatsbürgerschaft im Bundesstaat Assam sowie die unverhältnismäßigen Auswirkungen einer neuen Bereinigung der Wählerverzeichnisse auf muslimische Wähler in zwei Bundesstaaten angeführt.
Erste UN-Überprüfung seit 19 Jahren
Die als „Abschließende Bemerkungen“ bezeichneten Feststellungen sind das Ergebnis der ersten Überprüfung Indiens durch den Ausschuss seit 19 Jahren. Die vorherige Überprüfung hatte 2007 stattgefunden.
CERD ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung überwacht. Indien war an der Ausarbeitung dieses UN-Vertrags aus dem Jahr 1965 beteiligt und hat ihn ratifiziert. Die Mitgliedsstaaten legen regelmäßig Berichte über die Umsetzung des Übereinkommens vor. Anschließend befragt der Ausschuss die jeweiligen Regierungsdelegationen und veröffentlicht seine Feststellungen.
Den Bemerkungen ging am 11. und 12. August ein zweitägiger Dialog zwischen dem Ausschuss und einer indischen Delegation voraus. Diese wurde von Solicitor General Tushar Mehta, dem zweithöchsten Rechtsvertreter Indiens, geleitet. Gegenstand der Überprüfung war die Menschenrechtslage in Indien seit 2007.
Christen und Muslime aus Dalit- und Stammesgemeinschaften diskriminiert
Eine der zentralen Sorgen des Berichts betrifft den Umgang mit christlichen und muslimischen Angehörigen der sogenannten „Scheduled Castes“ und „Scheduled Tribes“. Dabei handelt es sich um offizielle staatliche Kategorien: „Scheduled Castes“ bezeichnet Gemeinschaften, die historisch von kastenspezifischer Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen waren. Sie werden häufig als Dalits bezeichnet – ein Begriff, der „Unterdrückte“ bedeutet. „Scheduled Tribes“ bezeichnet die indigenen Stammesgemeinschaften Indiens, die oft Adivasi genannt werden.
Beide Gruppen haben Anspruch auf verfassungsrechtlichen Schutz und staatliche Förder- und Quotenregelungen. Der Ausschuss stellte jedoch fest, dass christliche und muslimische Angehörige dieser Gemeinschaften bei der Ausübung ihres Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit diskriminiert werden. Dieses Recht ist in Artikel 25 der indischen Verfassung verankert.
Die Ermittler verwiesen auf Berichte über Hassreden und Hassverbrechen. Dazu zählen Kampagnen zur erzwungenen Rückkonversion, die von zivilen und organisierten Bürgerwehrgruppen gegen christliche und muslimische Angehörige der „Scheduled Tribes“ und „Scheduled Castes“ durchgeführt werden.
Ausschuss fordert Vorgehen gegen Hassreden und Zwangskonversionen
Mehrere indische Bundesstaaten haben außerdem Gesetze erlassen, die Religionswechsel unter Angehörigen der „Scheduled Tribes“ verbieten. Menschenrechtsorganisationen zufolge werden diese Gesetze unverhältnismäßig häufig gegen christliche Missionstätigkeiten eingesetzt.
Christliche und muslimische Dalits bleiben dem Bericht zufolge von Schutzmaßnahmen ausgeschlossen, die anderen Dalits aufgrund einer präsidialen Anordnung aus dem Jahr 1950 gewährt werden. Diese beschränkt den offiziellen Status als „Scheduled Caste“ weitgehend auf Hindus, Sikhs und Buddhisten. Der Ausschuss bedauerte, dass die Ergebnisse einer 2022 eingesetzten staatlichen Untersuchungskommission noch immer nicht veröffentlicht wurden. Die Kommission sollte die sozioökonomische Lage christlicher und muslimischer Dalits untersuchen und prüfen, ob ihnen dieselben Förder- und Quotenregelungen zugutekommen sollten.
Der Ausschuss forderte Indien auf, diskriminierende Bestimmungen aufzuheben, Verantwortliche für Hassreden und Zwangskonversionen strafrechtlich zu verfolgen, gegen diese Gemeinschaften gerichtete Bürgerwehrgruppen aufzulösen und den seit 2022 ausstehenden Bericht zu veröffentlichen.
Sorge vor willkürlicher Aberkennung der Staatsbürgerschaft
Mit Blick auf das Nationale Bürgerregister (National Register of Citizens, NRC) erklärte der Ausschuss, bengalischsprachige Muslime seien in diesem Verfahren weiterhin einer „systematischen und strukturellen rassistischen Diskriminierung“ ausgesetzt. Das NRC ist ein auf Assam beschränktes Verfahren zur Überprüfung der Staatsbürgerschaft. Einwohner müssen dabei nachweisen, dass ihre Familien bereits vor 1971 in Indien lebten. In diesem Jahr führte ein Krieg zur Gründung Bangladeschs und löste eine Migrationsbewegung über die Grenze aus.
Der Ausschuss äußerte große Sorge, dass das Verfahren zu einer „massenhaften willkürlichen Aberkennung der Staatsbürgerschaft“ führen könnte. Viele Antragsteller hätten Schwierigkeiten, Dokumente über ihre Familien oder ihre Geburt vorzulegen. Frauen und Kinder seien davon am stärksten betroffen.
CERD empfahl, das NRC-Verfahren auszusetzen und das Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz von 2019 zu überprüfen. Dieses beschleunigt die Einbürgerung nichtmuslimischer Migranten aus drei Nachbarstaaten, schließt muslimische Antragsteller jedoch davon aus.
Millionen Menschen aus Wählerverzeichnissen gestrichen
Ebenfalls geprüft wurde die „Special Intensive Revision“ (SIR) der Wahlkommission, eine im November gestartete Überprüfung der Wählerverzeichnisse durch Hausbesuche in neun Bundesstaaten und drei Unionsterritorien. Dem Ausschuss zufolge wurden landesweit rund 52 Millionen Namen aus den Wählerverzeichnissen gestrichen. Allein im östlichen Bundesstaat Westbengalen waren es vor den Wahlen im April 2026 rund 9,1 Millionen.
Berichten zufolge waren muslimische Wähler in Westbengalen und Assam unverhältnismäßig stark betroffen. Der Ausschuss verwies zudem auf Aussagen hochrangiger Amtsträger der Bundesstaaten, in denen rechtmäßig in Indien lebende muslimische Staatsbürger mit ausländischen Staatsangehörigen gleichgesetzt worden seien.
Mehr als 1.300 muslimfeindliche Hassreden registriert
Die Ausschussexpertin und Länderberichterstatterin Stamatia Stavrinaki erklärte während des Dialogs, unabhängige Beobachter hätten im Jahr 2025 mehr als 1.300 Fälle muslimfeindlicher Hassrede registriert. Darunter seien auch Äußerungen gewesen, die hochrangigen Amtsträgern zugeschrieben würden. Die indische Delegation entgegnete, Hassreden und Hassverbrechen seien durch ein Gesetz aus dem Jahr 2023 unter Strafe gestellt worden. Die Religionsfreiheit bleibe zudem verfassungsrechtlich garantiert.
Auch die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gegen Rohingya-Flüchtlinge und bengalischsprachige Muslime hätten zugenommen, heißt es in dem Bericht. Dies sei insbesondere seit einer Regierungsanordnung von 2017 sowie nach einem Angriff von Militanten in der indischen Region Jammu und Kaschmir im April 2025 zu beobachten. Der Bericht verweist außerdem auf schlechte Bedingungen in einer als „Matia Transit Camp“ bekannten Haftanstalt für Migranten in Assam.
747 Übergriffe gegen Christen dokumentiert
Pfarrer Vijayesh Lal, Generalsekretär der Evangelical Fellowship of India (EFI), wies darauf hin, dass der CERD-Ausschuss seine Besorgnis über Hassreden und Gewalt gegen religiöse Minderheiten in Indien zum Ausdruck gebracht habe.
„Allein im Jahr 2025 dokumentierte die Kommission für Religionsfreiheit der EFI 747 bestätigte Übergriffe gegen Christen. Dazu zählten gestörte Gottesdienste, Gewalttaten, Verhaftungen sowie christliche Stammesfamilien, die aus ihren Dörfern vertrieben wurden, weil sie sich weigerten, ihren Glauben aufzugeben“, sagte Lal gegenüber Christian Daily International.
„Unabhängig davon, wie ein bestimmter Bericht bewertet wird, bleibt unser Anliegen dasselbe: Die verfassungsrechtlichen Garantien der Gleichheit und der Religionsfreiheit müssen für jeden Menschen in Indien gewahrt werden.“
Menschenrechtsaktivist begrüßt UN-Bericht
Pater Cedric Prakash, ein in Ahmedabad lebender Jesuit und langjähriger Menschenrechtsaktivist sowie Gründer des jesuitischen Menschenrechtszentrums PRASHANT, bezeichnete die CERD-Überprüfung als „einen Schritt in die richtige Richtung, der von allen begrüßt werden muss, denen die Zukunft Indiens am Herzen liegt“.
„Der Bericht macht auf die weitverbreitete rassistische Diskriminierung aufmerksam, einschließlich Hassverbrechen und Hassreden. Er befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten, Stammesgemeinschaften und indigenen Völkern sowie an Menschen ohne indische Staatsbürgerschaft“, sagte er gegenüber Christian Daily International.
„Zu diesen Verstößen zählen außergerichtliche Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und sexuelle Gewalt. Der Bericht fordert die indischen Behörden auf, die Täter dieser abscheulichen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen und zur Verantwortung zu ziehen. Schließlich ruft er die indische Regierung dazu auf, die Empfehlungen von CERD unverzüglich und vollständig umzusetzen.“
Es sei allerdings zweifelhaft, dass die Regierung diesen Bericht ernst nehmen werde, sagte Prakash.
„Sie neigt dazu, die meisten internationalen Einschätzungen der Lage in Indien als Unsinn abzutun – trotz der Objektivität und Genauigkeit solcher Berichte“, erklärte er. „Was die rassistische Diskriminierung betrifft, gibt es genügend Belege dafür, dass die Regierung mit den Tätern dieser Verbrechen gemeinsame Sache macht und dafür sorgt, dass sie straffrei bleiben.“
Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft schrumpft
Auch der schrumpfende Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft gab Anlass zur Sorge. Der Bericht verweist unter anderem auf den Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), der die Finanzierung gemeinnütziger und religiöser Organisationen aus dem Ausland regelt. Zwischen 2019 und 2021 wurden auf Grundlage dieses Gesetzes mehr als 1.800 Zulassungen entzogen. Organisationen, die sich für den Schutz der Rechte von Minderheiten einsetzen, seien davon unverhältnismäßig stark betroffen gewesen.
Die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH), die dem Ausschuss vor der Überprüfung Berichte vorgelegt hatte, begrüßte am Freitag, dem 28. August, die Feststellungen. Diese spiegelten Bedenken wider, welche die Organisation gemeinsam mit Partnerorganisationen vorgebracht habe. Dazu zähle auch, dass Politiker Hassreden gegen Rohingya-Flüchtlinge und bengalischsprachige Muslime verbreiteten.
Der Bericht befasste sich darüber hinaus ausführlicher mit der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit. Er stellte fest, dass Dalits weiterhin aus öffentlichen, religiösen und kulturellen Räumen ausgeschlossen werden. Zudem verwies er auf die Zwangsräumung von rund 89.000 Familien aus Stammesgemeinschaften in 18 Bundesstaaten. Grundlage dafür war eine Regierungsanordnung vom Juni 2024, die dem Schutz von Tigern dienen sollte.
Indische Regierung weist Vorwürfe zurück
Indiens Außenministerium wies die Feststellungen am Mittwoch, dem 26. August, als „politisch motiviert“ und „in höchstem Maße böswillig“ zurück. Die indische Delegation habe bereits während der Sitzung in Genf „pauschale Verallgemeinerungen“ und „unbelegte Anschuldigungen“ zurückgewiesen.
Das Ministerium erklärte, Indien werde im Rahmen des vorgesehenen UN-Verfahrens Stellung nehmen. Zugleich betonte es, das Engagement des Landes im Kampf gegen Rassendiskriminierung bleibe „unerschütterlich“.
„Unterschiedliche Papiere, dasselbe Ziel“
Dr. John Dayal, ein langjähriger Menschenrechtsverteidiger und Sprecher der All India Catholic Union, erklärte, die Reaktion der Regierung folge einem bekannten Muster.
„Das ist für niemanden neu, der beobachtet hat, wie die Minderheiten Indiens seit einem Jahrzehnt unter ein und derselben Maschinerie des Misstrauens leben“, sagte er gegenüber Christian Daily International. „NRC, CAA und SIR: unterschiedliche Papiere, dasselbe Ziel. Und es trifft nicht nur bengalischsprachige Muslime. Die Anti-Konversionsgesetze und die auf Grundlage des FCRA durchgeführten Razzien gegen die Kirche in Chhattisgarh und Manipur folgen demselben Plan. Muslime, Christen, Dalits und Adivasi: Das ist ein gemeinsamer Kampf und nicht vier verschiedene.“
Sowohl Chhattisgarh als auch Manipur haben einen bedeutenden christlichen Bevölkerungsanteil unter den Stammesgemeinschaften.
„Dass die Regierung diesen Bericht als ‚politisch motiviert und in höchstem Maße böswillig‘ bezeichnet, ist keine Widerlegung, sondern ein Reflex“, sagte Dayal. „Es ist derselbe Reflex, den sie gegenüber USCIRF [der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit], Open Doors und unseren eigenen Organisationen wie der EFI zeigt – jedes Mal, wenn jemand die niedergebrannten Kirchen, die verhafteten Christen und die Kampagnen zur erzwungenen Rückkonversion zählt.“
„CERD hat Indien nach 19 Jahren erstmals wieder überprüft. 19 Jahre lang alles abzustreiten, ist keine Politik. Es ist eine Gewohnheit.“
Indien muss innerhalb von zwei Jahren Bericht erstatten
Indien wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren über die ergriffenen Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht der Strafverfolgungsbehörden, zu den Rechten der Stammesgemeinschaften und zur Migrationspolitik Bericht zu erstatten. Den nächsten regelmäßigen Staatenbericht soll das Land bis Januar 2030 vorlegen.
CERD hob insbesondere die Bedeutung seiner Empfehlungen zur Lage der Dalits, der indigenen Völker und Stammesgemeinschaften, zum Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie zur Situation von Migranten und Asylsuchenden hervor. (Quelle: Christian Daily