Gesetz zum Schutz abgelehnt



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„Wir müssen uns alle zusammenschließen, um den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zum Schutz von Frauen religiöser Minderheiten vor Zwangsbekehrungen durchzusetzen. Wir wollen nicht nur, dass dieser Vorschlag Gesetz wird, sondern auch, dass er umgesetzt wird. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Zwangskonvertierungen ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Diese Ablehnung hat unsere Gefühle verletzt, insbesondere die von Frauen, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören. Es liegt in der Verantwortung des Staates, seinen Bürgern, insbesondere Frauen und Kindern, Schutz zu gewähren, wenn ihr Leben und ihr Seelenfrieden bedroht sind“, so Tabassum Yousaf, eine katholische Anwältin aus Kartschi, gegenüber Fides. Sie unterstützt die Protestkampagne nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Schutz gefährdeter Frauen die dem Phänomen der Entführung und Zwangskonvertierung ausgesetzt sind.

Tabassum Yousaf im Karachi Press Club an einer Protestaktion teilnahm betont in diesem Zusammenhang: „Es gibt bereits das Gesetz gegen Kinderheirat, das die Heirat von Kindern unter 18 Jahren verbietet; aber wenn ein minderjähriges Mädchen, das einer religiösen Minderheit (Christen oder Hindus) angehört, entführt und gewaltsam konvertiert und gezwungen wird, einen Mann zu heiraten, der zwei oder drei Mal so alt ist wie sie, wird dieses Gesetz nicht angewandt. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird, wenn es um nicht-muslimische Frauen geht. Es handelt sich um eine selektive Anwendung des Gesetzes. Das ist eine schwerwiegende Diskriminierung“.

Der Christ Shabir Shafaqat, Vorsitzender der Christian National Party, der den Protest im Karachi Press Club gegen die Ablehnung des Gesetzes anführte, erklärt gegenüber Fides: „Wir kämpfen für unsere Grundrechte und appellieren an den Premierminister, die Justiz und den Chef der pakistanischen Armee, den Schutz unserer Frauen vor Entführungen zum Zweck der Zwangskonvertierung und Zwangsverheiratung zu gewährleisten“. Er stellt dabei fest: „Christen und Hindus fühlen sich unsicher, weil die Zahl der Entführungen von Mädchen im Teenageralter, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören, zum Zweck der Zwangsverheiratung und Zwangskonvertierung rapide zunimmt. Der Staat muss eingreifen“.

Verschiedene Minderheitsaktivisten haben für den 13. November 2021 neue friedliche Proteste in verschiedenen Städten Pakistans angekündigt. Am 13. Oktober 2021 lehnte die parlamentarische Kommission für Zwangsbekehrungen einen vom Ministerium für Menschenrechte einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Zwangsverheiratung und –bekehrung von Frauen und Mädchen aus religiösen Minderheiten als „unislamisch“ ab.

Der Artikel 3 des Gesetzentwurfs besagte, dass jeder Nicht-Muslim, der zu einer anderen Religion konvertieren will, eine „Konversionsbescheinigung“ beim erstinstanzlichen Richter des Gebiets beantragen soll, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat oder seine Tätigkeit ausübt. Der Richter muss den Termin für die Anhörung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Antrags festlegen, und an dem angegebenen Tag muss Personal anwesend sein, um sicherzustellen, dass die religiöse Konversion aus freien Stücken und nicht aufgrund von Zwang, Täuschung oder betrügerischen Angaben erfolgt. Zudem soll der Richter auf Antrag des nicht-muslimischen Bürgers Treffen mit Gelehrten oder religiösen Führern der Religion, zu der die Person konvertieren möchte, organisieren können und er soll eine Frist von 90 Tagen gewähren, um eine vergleichende Aufklärung über die entsprechenden Religionen durchzuführen. Schließlich wird davon ausgegangen, dass der nicht-muslimische Bürger nur aufgrund der vom Richter ausgestellten „Konversionsbescheinigung“ offiziell seinen Glauben wechseln soll. In Artikel 4 des Gesetzentwurfs zum Verbot der Zwangskonvertierung heißt es dazu: „Wer eine Person mit krimineller Gewalt zu einer anderen Religion bekehrt, begeht das Verbrechen der Zwangskonvertierung und wird mit einer Strafe von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 pakistanischen Rupien bestraft“. In Artikel 6 des Gesetzentwurfs heißt es, dass niemand die Religion wechseln kann, bevor er oder sie volljährig ist, und wenn ein Minderjähriger behauptet, die Religion gewechselt zu haben, bevor er oder sie die Volljährigkeit erreicht hat, wird diese Erklärung nicht als gültig angesehen. (Quelle: Fidesdienst)