Krankensalbung sei „illegal“



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Die zuständigen Behörden der Provinz Savannakhet betrachten die Krankensalbung als “Verstoß gegen die Artikel 41 und 42 der Gesundheitsgesetze” und als „Missbrauch des Arztberufs“ und damit als Delikt. Dies geht aus einem Bericht des Gesundheitsamtes der Provinz Savannakhet hervor. Der Bericht wurde veröffentlicht, nachdem fünf Christen verurteilt worden waren, weil sie am Sterbebett einer Frau gebetet hatten. Die Menschenrechtsorganisation “Human Rights Watch for Lao Religious Freedom” (HRWLRF), bezeichnet den Beschluss als “direkten Verstoß gegen die Verfassung und die Rechte in Laos”. Der Verfassungsartikel 9 legt fest: “Der Staat respektiert und schützt zulässige Aktivitäten der Buddhisten und anderer religiöser Konfessionen“ während der Artikel 30 garantiert: “Die Bürger von Laos besitzen das Recht und die Freiheit an Religionen zu glauben oder auch nicht”. Der Bericht des Gesundheitsamtes bezeichnet die Krankensalbung unterdessen als „illegal”: auf diese Weise verleugne man das Recht auf “die von der Verfassung garantierte freie Wahl des eigenen Glaubens“, so HRWLRF. Außerdem sei der Beschluss nicht mit der Internationalen Konvention der Bürger- und Zivilrechte vereinbar, die von der laotischen Regierung ratifiziert wurde. Deshalb fordert die Menschenrechtsorganisation die Widerrufung des Beschlusses der Provinz Savannakhet. (Quelle: Fidesdienst, Bild: TUBS)