Protest gegen das Blasphemiegesetz



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Bei einer am gestrigen 2. März vom „Pakistan Christian Action Committee“ (PCAC) in Lahore veranstalteten Protestkundgebung verurteilten die Teilnehmer mangelhafte Ermittlungen, Folter und Missbrauch im Fall der beiden jungen Christen Patras Masih und Sajid Masih. Dabei forderten sie auch konkrete Maßnahmen zur Beendigung des Missbrauchs des Blasphemiegesetzes insbesondere gegen religiöse Minderheiten. Der Protestaktion schlossen sich auch verschiedene Menschenrechtsbewegungen und Organisationen der Zivilgesellschaft an. Christliche Religionsvertreter, darunter die protestantischen Bischöfe Azad Marshall und Irfan Jamil sowie der Leiter des Medienbüros der katholischen Bischofskonferenz, Qasir Feroz, waren ebenfalls anwesend sowie auch Pfarrer Amjad Niamat von der Presbyterianischen Kirche und andere. Gemeinsam forderten sie die pakistanische Regierung auf, die Verstöße gegen die Menschenrechte und die Verfassung des Landes besser zu beobachten.

Die Teilnehmer der Kundgebung forderten insbesondere die Einsetzunge einer Untersuchungskommission im Fall von Patras Masih, dem wegen angeblicher Blasphemie im Stadtteil Shahdara von Lahore, verhafteten Jungen, der die Verantwortung für die Folter durch die Polizei während des Verhörs feststellen solle. Sie fordern den Rückzug der Anklage gegen Sajid Masih und Untersuchungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch durch Polizeibeamte während der Verhöre.

„Die Stadtverwaltung Lahore und die Polizei“, heißt es in einer Verlautbarung des PCAC zur der Kundgebung „sollte die Sicherheit der christlichen Bevölkerung vor allem im Stadtteil Shahdar gewährleisten, so dass alle vertriebenen Familien zurückkehren können“. Christen hatten den Stadtteil aus Angst vor Massengewalt. „Es sind konkrete Maßnahmen notwendig, die den Missbrauch des Blasphemie-Gesetzes stoppen, insbesondere gegen religiöse Minderheiten. Die Regierung der Provinz Punjab sollte sich aktiv im Rahmen des nationalen Aktionsplans um Frieden und religiöse Harmonie bemühen“, heißt es in der Erklärung abschließend. (Quelle: Fidesdienst)