Zwangsbekehrungen und Kinderehen
Zwangskonversionen zum Islam verstoßen gegen die Religionsfreiheit und den religiösen Pluralismus in Pakistan. Daher sei es dringend notwendig, rechtliche und administrative Maßnahmen einzuführen, um gegen solche Verstöße im Zusammenhang mit Zwangskonversionen, Kinderehen und Missbrauch von jungen Frauen in Pakistan vorzugehen. Dies fordern Teilnehmer einer von der Nichtregierungsorganisation „Voice for Justice“ (VFJ) in Karatschi organisierten Konferenz. Die Organisation seitzt sich für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung von Gleichberechtigung und der Religionsfreiheit ein.
Nuzhat Shirin, Vorsitzende der „Sindh Commission on the Status of Women“, sagte: „Es ist ermutigend, dass das Oberste Gericht von Islamabad die Heirat von Kindern unter 18 Jahren für illegal erklärt hat. Die hohe Zahl der Kinderehen in Pakistan ist auf Armut, soziale Normen, Traditionen und Bräuche sowie religiöse Fehlvorstellungen zurückzuführen. Darüber hinaus hat auch das pakistanische Scharia-Gericht entschieden, dass die Festlegung eines gesetzlichen Mindestalters für die Eheschließung nicht gegen den Islam verstößt, was den Weg für die Abschaffung von Eheschließungen für unter 18-Jährige auch in Pakistan ebnet“.
Während die Christen und Frachenrechtsaktivistin fordert, dass Zwangskonvertierung zum Islam muss „nicht nur als religiöse Angelegenheit, sondern als Menschenrechtsfrage dargestellt werden“, betont Naghma Shaikh, ebenfalls eine Frauenrechtsaktivistin: „Die mangelnde Umsetzung der bestehenden Gesetze ist nach wie vor ein ernsthaftes Hindernis. Es ist bedauerlich, dass die Täter für ihre Verbrechen oft straffrei ausgehen“. Nach Ansicht von Seemi Emmanuel ist der Staat offensichtlich nicht in der Lage, die bestehenden Gesetze über Entführungen und Zwangsehen im Kindesalter umzusetzen und durchzusetzen, wenn die Opfer religiösen Minderheiten angehören. Der Menschenrechtsaktivist Humayun Waqas sagt:“Das Recht der Bürger auf Religionsfreiheit ist in Artikel 20 der pakistanischen Verfassung garantiert; es ist illegal und unmoralisch, sie durch Drohungen, Zwang oder Manipulation zum Wechsel ihres Glaubens zu zwingen“.
Der Präsident von „Voice for Justice“ Joseph Jansen, ist der Ansicht, dass „das Fehlen einer angemessenen institutionellen Antwort das Phänomen der Zwangskonvertierung und der Zwangsehe begünstigt, insbesondere zum Nachteil von Frauen, die religiösen Minderheiten angehören“.
Zu diesem Zweck fordert VFJ die Regierung auf, entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Rechte von Minderheiten zu schützen, zu fördern und zu respektieren und dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundes- und Provinzparlamenten vorzulegen, um sicherzustellen, dass das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre festgelegt wird. Ein Expertenausschuss soll den Gesetzesentwurf zur Einführung von Garantien gegen erzwungene religiöse Konversionen prüfen und darüber hinaus, so die NRO, ist es notwendig, eine Kampagne zu fördern, um die Öffentlichkeit zur Unterstützung des Gesetzentwurfs gegen Zwangskonvertierungen zu bewegen, und darauf hinzuwirken, dass Gerichtsurteile zu den Phänomenen Zwangskonvertierung und Zwangsheirat unabhängig, unparteiisch und zeitnah ergehen und die Schuldigen vor Gericht gestellt werden. (Quelle: Fidesdienst)