3 Christen erhielten Geldbußen



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Auf der Grundlage der neuen Anti-Terror-Gesetze in Russland sind drei Christen – darunter ein US-Amerikaner und ein Ghanaer – zu Geldbußen verurteilt worden. Das berichtet die Menschenrechtsorganisation „Forum 18“ (Oslo). Zum Hintergrund: Die Gesetze traten am 20. Juli in Kraft. Sie betreffen auch Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften. Mission ist danach außerhalb von Kirchengebäuden verboten. Gottesdienste dürfen nicht mehr in Wohnungen oder Büros gefeiert werden, sondern nur noch in offiziell registrierten Kirchengebäuden. Als Ersten habe es, so „Forum 18“, den Baptistenpastor Aleksei Telius aus Nojabrsk im Norden Russlands in der Nähe des Polarkreises getroffen. Bereits zwei Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde er den Angaben zufolge zur Mindeststrafe von 5.000 Rubel (68 Euro) verurteilt. Er hatte in einem evangelistischen Kinderlager seiner Gemeinde unter freiem Himmel zum Glauben an Jesus Christus eingeladen. Die Höchststrafe für dieses Vergehen beträgt laut „Forum 18“ 50.000 Rubel (680 Euro). Eine solche Summe verdient ein Arbeiter in Russland durchschnittlich in sechs Wochen.

Afrikaner zur Höchststrafe verurteilt

Diese hohe Strafe wurde gegen den aus Ghana stammenden Protestanten Ebenezer Tuah verhängt. Er absolviert in Tver bei Moskau eine Ausbildung. Tuah ist ehrenamtlich als Regionalleiter der evangelikalen Bewegung „Christliche Botschaft“ tätig, einem Arbeitszweig des Missionswerkes „Campus für Christus“. Sein „Vergehen“: Im Aufenthaltsraum einer Klinik feierte er ohne Genehmigung der Behörden Gottesdienste und im Therapiebecken führte er eine Taufe durch. Er räumte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe ein, wies aber darauf hin, dass nur persönliche Freunde und Bekannte vor Ort gewesen seien. Eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Rubel (540 Euro) muss ein weiterer Baptist bezahlen. Der Missionar und US-Bürger Donald Ossewaarde, der seit 2005 in Orjol 350 Kilometer südwestlich von Moskau lebt, hatte zu einem christlichen Hauskreis in seiner Privatwohnung eingeladen. Dafür warb er öffentlich mit einem nicht genehmigten Aushang an seinem Wohnblock. Ein weiteres Verfahren wurde am 29. August eröffnet. Der pfingstkirchliche Gemeindeleiter Aleksander Jakimov (Mari-Turek/Zentralrussland) wird beschuldigt, bei einem Dorffest in der Nähe seines Wohnortes im Namen seiner Gemeinde gesprochen und dabei zum christlichen Glauben eingeladen zu haben. Dies sei ihm nicht erlaubt gewesen, weil seine Gemeinde offiziell nicht anerkannt ist, berichtet „Forum 18“. (Quelle: idea, Foto: Christophe Meneboeuf)