Illegale Enteignung von Christen
Das Berufungsgericht von Dohuk in der Autonomen Provinz Kurdistan rollt das Gerichtsverfahren wegen der illegalen Aneignung von Grundstücken und Gebäuden christlicher Eigentümer, insbesondere im Nahla-Tal. Mit einem in den letzten Tagen erlassenen Beschluss hatte das Berufungsgericht den Urteilsspruch eines Gerichtsverfahrens abgelehnt, der bereits von einer niedrigeren Instanz erlassen wurde. Nach Angaben des Berufungsgerichts wurde der Fall fahrlässig und unangemessen behandelt, ohne den Eigentumstitel der umstrittenen Immobilie angemessen zu prüfen. Aus dem Dokumenten geht hervor, dass das Land und die Gebäude, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind, 117 chaldäischen, syrischen und assyrischen christlichen Bauern deren Familien gehören, die in den letzten Jahren illegal von kurdischen Landbesitzern enteignet wurden. Laut lokalen Quellen wird das endgültige Urteil über das Schicksal illegal enteigneter Vermögenswerte schon bald vom Berufungsgericht Dohuk erlassen.
Die groß angelegte missbräuchliche Aneignung von Grundstücken und Immobilien christlicher, assyrischer und chaldäischer Familien in der Region Irakisch-Kurdistan, über die Fides ausführlich berichete wurde seit 2016 von verschiedenen Seiten angeprangert. Für die illegalen Enteignungen waren kurdische Bürgern durchgeführt, die einzeln oder zusammen Familienclans vorgingen. Bereits zu dieser Zeit waren allein im Gouvernement Dohuk insgesamt 56 Dörfer betroffen, in denen sich das Eigentum der christlichen Familien befand.
Gegenstand illegale Enteignungen waren Land und Häuser von Christen, die das Gebiet vor allem seit den 1980er Jahren verlassen haben, um regionalen Konflikten und sektiererischer und Stammesgewalt zu entgehen, zu denen es insbesondere nach den militärischen Interventionen internationaler Bündnisse auf irakischem Gebiet gekommen war. Anfang Oktober hatte die zuständige Behörde der Autonomen Region Kurdistan die Einrichtung einer Ad-hoc-Kommission angeordnet, die für die Überprüfung, Dokumentation und strafrechtlichen Verfolgung der systematischen illegalen Enteignungen von Land und Immobilien zuständig sein sollte, die von christlichen Eigentümern insbesondere im Gouvernement Dohuk gemeldet wurden. (Quelle: Fidesdienst)