Razzien in Baptistengemeinde



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Nach einer der zahlreichen Razzien bei Sonntagsgottesdiensten nicht registrierter Baptistengemeinden nahm die Polizei in Taraz 20 Männer und eine Frau, die darauf bestand, ihren Mann zu begleiten, mit auf die Polizeistation. Alte, Gebrechliche, Frauen und Kinder durften den Ort des Gottesdienstes verlassen. Auf der Polizeistation wurden die 21 Personen von vorne und von der Seite fotografiert und es wurden ihnen die Fingerabdrücke abgenommen. Dabei gaben die Beamten vor, auf der Suche nach Kriminellen zu sein und nahmen Adressen und persönliche Daten der Baptisten auf. Am nächsten Tag wurden sie zur Polizeistation geladen und es wurden ohne Gerichtsverfahren Geldstrafen gegen sie verhängt. Solche Strafen sind nach dem Verwaltungsstrafrecht seit 2015 zulässig und können nur in einem relativ komplizierten Verfahren vor einem Gericht angefochten werden. Einige der Betroffenen haben sich für diesen Weg der Berufung entschieden. (Quelle: Forum 18, Bild: TUBS)