Verteilung relig. Literatur verboten



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Der Baptist Roman Dimmel musste Anfang Mai zum zweiten Mal drei Tage in einem Gefängnis in der Region Karaganda verbringen, weil er sich weigert, eine 2015 wegen des Verteilens religiöser Literatur und Glaubensgesprächen gegen ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen. In dem Dorf, in dem Dimmel christliche Schriften verteilt hatte, gibt es keine Gottesdienststätte oder sonstige Einrichtung, wo diese legal verbreitet werden könnten. Wegen der unbezahlten Geldstrafen wurde auch ein Ausreiseverbot gegen Roman Dimmel verhängt.

Auch in der Region Kostanai wurden gegen zwei Baptisten Geldstrafen wegen des Verteilens religiöser Schriften verhängt. Eine Anklage wegen des Schürens religiösen Hasses wurde fallen gelassen.

Nikolai Levin, der eine nicht registrierte Baptistengemeinde in der Region Akmola leitet, hat sich ebenfalls geweigert, eine 2014 gegen ihn verhängte Geldstrafe wegen des Leitens eines Gottesdienstes in seiner Wohnung zu bezahlen. Aufgrund dieser Weigerung wurde er jetzt wegen Nichtbefolgung einer gerichtlichen Entscheidung zu einer weiteren Geldstrafe von etwa einem durchschnittlichen Wochenlohn verurteilt. Wie viele andere Baptisten aus nicht registrierten Gemeinden steht Levin wegen nicht bezahlter Geldstrafen auf der Ausreiseverbotsliste. Wegen der unbezahlten Geldstrafe wurde auch ein Veräußerungsverbot für Levins Wohnung erlassen, sodass eine Zwangsvollstreckung möglich ist.

Am 17. April nahm die Polizei in einem Kaffeehaus in der Hafenstadt Atyrau am Kaspischen Meer sechs Erwachsene und ein Kind fest, die zuvor den Gottesdienst der protestantischen Neues Leben Kirche besucht hatten. „Sie tranken miteinander Tee in einem Kaffeehaus, als ein Beamter auf sie zukam, seinen Dienstausweis vorzeigte, und sie aufforderte, nach draußen zu kommen, um Fragen zu beantworten“, berichtete ein Mitglied der Kirche. „dann nahm sie der Beamte mit zur lokalen Polizeistation, wo sie bis zu fünf Stunden über die Kirche und ihre Aktivitäten befragt wurden. Erst gegen 18.00 Uhr ließ man sie gehen. Gegen zwei der Befragten, Bagitzhan Zholdybayev und Aleksandr Revkov, wurde ein Verfahren wegen Verletzung der Vorschriften für die Abhaltung von Riten, Zeremonien und Versammlungen eingeleitet. Die mehrmals vertagte Verhandlung soll am 23. Mai stattfinden.

In Kasachstan benötigen sowohl kasachische Staatsbürger als auch Ausländer mit Wohnsitz im Land eine staatliche Erlaubnis, um mit ihren Mitmenschen über ihren Glauben sprechen dürfen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann wegen illegaler Missionstätigkeit bestraft werden. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den Menschenrechtsverpflichtungen Kasachstans. Etwa 50 Zeugen Jehovas aus Kasachstan haben jetzt beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Beschwerde gegen die wegen illegaler Missionstätigkeit verhängten Geldstrafen bzw. verfügten Abschiebungen von Ausländern erhoben.  (Quelle: Forum 18,