„Erstkommunion“ heißt in der katholischen Kirche der erstmalige Empfang der „heiligen Kommunion“, also des vom Priester „gewandelten“ Brotes (meist eine Hostie) und des ebenso „gewandelten“ Messweins. Formale Voraussetzungen für die Erstkommunion sind die Taufe (die Aufnahme in die Kirche) und der Empfang des Bußsakraments (die Versöhnung mit Gott). Inhaltlich müssen die Gläubigen verstanden haben, was sie in der Kommunion gereicht bekommen, nämlich Jesus Christus in der Gestalt von Brot und Wein.
Kinder empfangen die Erstkommunion meist im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Dieser Anlass wird heutzutage feierlich während eines Gottesdienstes, oft am sogenannten „Weißen Sonntag“, eine Woche nach Ostern, begangen. Mit diesem Termin soll klar- werden: Die Erstkommunion steht im engen Zusammenhang mit Ostern und der Taufe. Wie bei der Taufe tragen die Kommunionkinder in manchen Gemeinden weiße Kleider (oder einen feierlichen Kommunionanzug) und die Kommunionkerze, die an die Taufkerze erinnert. Werden Erwachsene in die katholische Kirche aufgenommen, empfangen sie die Erstkommunion unmittelbar nach der Taufe.
Dass Kinder erst ab frühestens sechs Jahren die Erstkommunion empfangen, war nicht immer so. In der Antike war es üblich, schon Säuglingen den gewandelten Messwein zu geben. Begründet wurde das theologisch mit einem erhofften „Heilsautomatismus“. Mit Berufung auf Joh 6,53-54 glaubte man, dass sehr kleine Kinder nur durch den Empfang der Kommunion in den Himmel gelangen können. Heutzutage sieht die Kirche diese Heils-voraussetzung in der Taufe gegeben. Darum ist ein allzu früher Empfang der Kommunion nicht nötig und wäre im Gegenteil sogar schädlich. Denn untrennbar mit dem Kommunionempfang verbunden ist die Fähigkeit, die Vernunft zu gebrauchen. Man muss Gut und Böse voneinander unterscheiden können. Nur wer das kann, ist zur Beichte fähig, und die Beichte ist die Zulassungsbedingung zur Erstkommunion. In Deutschland spricht man Kindern die Fähigkeit zur Vernunft spätestens ab der dritten Grundschulklasse zu; daher hat sich diese Altersstufe für die Erstkommunion eingebürgert.
Das katholische Kommunionverständnis geht aber noch weiter. Im Lukas-Evangelium heißt es: „Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird“ (Lk 22,19). Die katholische Kirche nimmt diese Aussage Jesu wörtlich. „Das ist mein Leib“ bedeutet nach dieser Lesart, dass Christus in Brot und Wein nicht nur symbolisch, sondern wirklich substanziell anwesend ist. In der heiligen Messe verwandeln die Kraft der Worte und des Handelns Christi und die Macht des Heiligen Geistes während des Hochgebets die Opfergaben von Brot und Wein tatsächlich und greifbar zum Leib und Blut Christi. Dadurch bleibt die Kommunion nicht nur ein Erinnerungs- und Glaubensakt, sondern wird zur persönlichen Begegnung mit dem lebendigen Gott.
Erst durch dieses „katholische Geheimnis“ wird klar, warum nicht nur die Taufe, sondern auch das Bußsakrament eine unbe- dingte Voraussetzung für die Erstkommunion ist. Wenn der König zu Besuch kommt, muss zuerst das Haus aufgeräumt wer- den. Dies gilt übrigens nicht nur für „das erste Mal“, sondern für jeden Kommunionempfang. Paulus schreibt: „Wer also unwür- dig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken“ (1 Kor 11,27-28).
„Würdig“ zum Kommunionsempfang ist man aus Sicht der Kirche:
• wenn man sein Gewissen erforscht,
• seine Sünden bereut und ggf. wiedergutgemacht hat (d. h. „in der Taufgnade lebt“),
• den Glauben der Kirche (des sichtbaren „Leibs Christi“) teilt
• und wenn man versteht und glaubt, dass man Jesus Christus selbst in der Kommunion empfängt.
Im Gegensatz zu Taufe und Firmung ist die Erstkommunion selbst kein Sakrament. Der erstmalige und deshalb besonders feierliche Empfang des Sakraments der Eucharistie ist aber ein bewegender Schritt im Leben aller jungen Katholiken. Deshalb wird die Erstkommunion ebenso feierlich begangen wie Taufe und Firmung. Denn von diesem Moment an ist die „Wegzehrung“ der Kommunion für die Gläubigen verfügbar und sie können die persönliche Begegnung mit Christus ganz konkret jeden Tag erfahren. Auf ihrem Lebensweg eröffnet sich für die Getauften mit der Erstkom- munion die große Chance auf eine lebendige Gottesbeziehung, die schließlich im Sakrament der Firmung mit dem vollumfängli- chen „Ja“ zur Taufe und im Empfang des Heiligen Geistes gipfelt. Die Kirchengebote verpflichten die Gläubigen, nach dem Empfang der Erstkommunion wenigstens einmal im Jahr in der Osterzeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion zu empfangen (vgl. CIC 920). Antriebskraft für einen lebendigen Glauben ist aber nie die Erfüllung einer rechtlich vorgeschriebenen Pflicht, sondern immer die Freude an der Gemeinschaft mit Jesus Christus durch den Empfang der Kommunion.