Religionsfreiheit Archive - Seite 4 von 4 - KIRCHE IN NOT Österreich
Spenden
Religionsfreiheit

Religionsfreiheit

Mehr Beiträge zu diesem Thema

Mehr Schlagworte 38 Beiträge gefunden
Beiträge anzeigen

Das weltweite päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not“ begrüßt die Entscheidung der Vollversammlung der Vereinten Nationen, wonach der 22. August als neuer „Internationaler Gedenktag für Opfer von Gewalt wegen ihrer Religion oder ihres Glaubens“ begangen werden soll.

„Diese Entscheidung ist eine klare Botschaft und ein klarer Auftrag, dass die Vereinten Nationen, ihre Mitgliedsstaaten und die Zivilgesellschaft religiös motivierte Gewalt nicht tolerieren können und werden“, sagte Mark von Riedemann, Direktor für Öffentlichkeitsarbeit und Belange der Religionsfreiheit in der internationalen Zentrale von „Kirche in Not“ in Königstein im Taunus.

Zunehmende Gewalt bis hin zum Völkermord an religiösen Minderheiten

Die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft auf Meldungen über religiöse Gewalt seien bislang zu spärlich und zu spät erfolgt. „Die Entscheidung für den Gedenktag ist ein erster Schritt, um mehr Aufmerksamkeit auf religiöse Verfolgung zu lenken“, erklärte von Riedemann. Internationale Berichte wie die Untersuchung des US-Außenministeriums oder die Studie „Religionsfreiheit weltweit“ von „Kirche in Not“ verzeichneten eine „dramatische Zunahme der Gewalt gegen Gläubige praktisch aller Glaubensrichtungen auf allen Kontinenten, wobei Christen am stärksten verfolgt werden“, führte von Riedemann aus.

Allein in den vergangenen fünf Jahren sei es zweimal zu einem Völkermord an religiösen Minderheiten gekommen, „wie er in Syrien und im Irak vom ,Islamischen Staatʻ an Christen und anderen religiösen Gruppen sowie von Militäreinheiten an muslimischen Rohingyas in Myanmar verübt wurde“, so von Riedemann. Hinzukämen die anhaltenden „organisierten Gräueltaten“, die sich vermehrt gegen Christen auf dem afrikanischen Kontinent richten.

Auftakt für Prozess zu internationalem Aktionsplan gegen religiöse Gewalt

Der neue Gedenktag könne deshalb nur ein erster symbolischer Schritt sein, so Riedemann. „Kirche in Not“ setzt sich zusammen mit anderen Organisationen und politischen Akteuren für die Einrichtung einer UN-Plattform ein, auf der Informationen zu antireligiöser Gewalt schneller verbreitet werden können.

Am Ende müsse ein internationaler Aktionsplan stehen, um religiöse Verfolgung einzudämmen „oder um zu verhindern, dass sie zu noch größeren Gräueltaten wie Völkermord eskalieren“, erklärte von Riedemann. Bislang fehle es dazu an politischen wie organisatorischen Möglichkeiten. „Unser Schweigen zur religiösen Verfolgung ist unsere Schande.“

Der neue „Internationale Gedenktag für Opfer von Gewalt wegen ihrer Religion oder ihres Glaubens“ wurde bei der UN-Vollversammlung am 28. Mai verabschiedet. Der Vorschlag war von Polen eingebracht worden. Die USA, Kanada, Brasilien, Ägypten, Irak, Jordanien, Nigeria und Pakistan hatten die Initiative unterstützt.

Die Idee zum neuen Gedenktag geht auf die polnische Anwältin Ewelina Ochab zurück, einer international anerkannten Expertin für Religionsfreiheit. Bei einer im Herbst 2017 von „Kirche in Not“ veranstalteten Konferenz in Rom zur Lage der Christen im Irak stellte Ochab ihre Idee vor, durch einen UN-Gedenktag die weltweite Aufmerksamkeit auf Verletzungen der Religionsfreiheit zu lenken. „Kirche in Not“ hatte sie auf diesem Weg ermutigt.

Der Bericht von „Kirche in Not“ über die Situation der Religionsfreiheit in 196 Ländern findet sich unter: www.religionsfreiheit-weltweit.at

Das Oberste Pakistanische Gericht hat am 29. Jänner den Freispruch der Katholikin Asia Bibi von der Todesstrafe wegen angeblicher Gotteslästerung bestätigt. Dazu erklärt der Generalsekretär der Päpstlichen Stiftung KIRCHE IN NOT (ACN), Philipp Ozores:

„Die heutige Gerichtsentscheidung ist ein Triumph der Menschenreche über religiöse Intoleranz, ein Sieg des Rechts über den Hass der Fanatiker – vor allem aber ein persönliches Glück und eine große Freude für Asia Bibi und ihre Familie. Millionen Menschen haben für ihr Schicksal gebetet und sich für eine Freilassung eingesetzt, darunter auch KIRCHE IN NOT.

Nach über acht Jahren der Ungewissheit ist heute eine lang gehegte Hoffnung Wirklichkeit geworden. Eine Hoffnung, die auch die 187 weiteren pakistanischen Christen beflügelt, die wie Asia Bibi wegen Blasphemie angeklagt sind, in Gefängnissen sitzen oder auf ihre Hinrichtung warten. Für ihre baldige Freilassung wird KIRCHE IN NOT zusammen mit anderen Organisationen und den Projektpartnern in Pakistan weiterhin beten und arbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung des Gerichts endlich auch ein Umdenken der Regierung zufolge hat und die Blasphemiegesetze gelockert oder am besten ganz aufgehoben werden.

Im Blick auf Asia Bibi gilt ein dreifacher Wunsch: Sie soll das Land so schnell wie möglich verlassen können, um mit ihrer Familie in Freiheit vereint zu sein. Es möge der pakistanischen Regierung gelingen, den Mob religiöser Fanatiker auf den Straßen im Zaum zu halten. Und wir alle – Medien, Politik und Organisationen – sollten uns mit Spekulationen über Asia Bibis Verbleib zurückhalten. Ausufernde Spekulationen könnten ihre Ausreise buchstäblich auf den letzten Metern gefährden. Die Gefahr ist noch nicht gebannt, aber die Zuversicht überwiegt.“

Hintergrund:

Die Katholikin Asia Bibi (51) war vor acht Jahren zum Tod verurteilt worden. Das Gericht befand sie für schuldig, im Gespräch mit Nachbarinnen den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Im islamisch geprägten Pakistan gilt ein strenges Blasphemiegesetz. Über Jahre hinweg hatten sich zahlreiche Politiker und Kirchenführer für die Freilassung von Asia Bibi eingesetzt, darunter auch die Päpste Benedikt XVI. und Franziskus. Asia Bibis Mann und eine ihrer Töchter hatten mehrfach auf Einladung von KIRCHE IN NOT Reisen nach Europa unternommen, um auf das Schicksal der Inhaftierten aufmerksam zu machen.

Nach jahrelangen Verzögerungen hatte das Oberste Pakistanische Gericht am 31. Oktober 2018 das Todesurteil aufgehoben. Daraufhin kam es in einigen pakistanischen Städten zu gewalttätigen Demonstrationen islamischer Extremisten. Die Regierung sagte schließlich zu, Asia Bibis Ausreise zu verhindern und einen erneuten Revisionsantrag zu zulassen. Diesen hat das Gericht am 29. Jänner abgelehnt.

Foto: British Pakistani Association

Beiträge zu diesem Thema