
Während Millionen Menschen weltweit die Fußball-Weltmeisterschaft verfolgen, erinnert KIRCHE IN NOT daran, dass für viele Menschen aus den teilnehmenden Ländern ein grundlegendes Menschenrecht weiterhin nicht selbstverständlich ist: die Freiheit, den eigenen Glauben auszuüben.
Nach Angaben des Berichts „Religionsfreiheit weltweit 2025“ von KIRCHE IN NOT ist die Religions- oder Weltanschauungsfreiheit in 14 der 48 Teilnehmerländer der Fußball-Weltmeisterschaft erheblich eingeschränkt. In drei dieser Staaten dokumentiert der Bericht religiöse Verfolgung, in elf weiteren schwere Formen der Diskriminierung.
Dieser Anteil von 30 Prozent der Teilnehmerländer mit Einschränkungen der Religionsfreiheit entspricht in etwa dem weltweiten Befund des Berichts von KIRCHE IN NOT: Er stuft 62 von untersuchten 196 Ländern in die Kategorie „orange“ für Diskriminierung oder in die rote Kategorie für religiöse Verfolgung ein.

Besonders gravierend ist die Situation laut dem Bericht unter anderem im Iran und in Saudi-Arabien. Dort schränkten gesetzliche und gesellschaftliche Vorgaben die Religionsfreiheit erheblich ein – insbesondere für Konvertiten und Angehörige religiöser Minderheiten. Verstöße könnten mit Festnahmen, Haftstrafen und teilweise sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.
Auch in der Demokratischen Republik Kongo bleibt die Lage angespannt. Dort verschärfen anhaltende Gewalt und die Aktivitäten bewaffneter Gruppen im Osten des Landes seit Jahren die Situation für die Bevölkerung.
Besonders dramatisch stellt sich die Lage in Haiti dar. Bewaffnete Banden kontrollieren dort weite Teile des Landes und behindern wiederholt die Arbeit von Kirchen und religiösen Organisationen. Religiöse Verantwortungsträger waren in den vergangenen Jahren immer wieder Betroffene von Entführungen und Gewalt.

Mexiko, eines der Gastgeberländer der Weltmeisterschaft, steht wiederum für eine andere Form der Bedrohung: Nicht staatliche Restriktionen, sondern organisierte Kriminalität und Drogenkartelle setzen dort kirchliche Mitarbeiter, Priester und Seelsorger zunehmend unter Druck.
Weitere Teilnehmerländer mit Einschränkungen der Religionsfreiheit sind laut dem Bericht unter anderem Marokko, Tunesien, Algerien, Jordanien, Katar, Ägypten, die Türkei sowie Usbekistan. Religiöse Minderheiten, darunter Christen, Angehörige der Bahai-Religion und einzelne muslimische Gemeinschaften, sind dort weiterhin in unterschiedlichem Maße Diskriminierung sowie Einschränkungen bei der Ausübung und dem Bekenntnis ihres Glaubens ausgesetzt.

In Algerien ist der Islam verfassungsrechtlich als Staatsreligion verankert, was die rechtliche und gesellschaftliche Stellung anderer Glaubensgemeinschaften stark einschränkt. Obwohl die Verfassung formell die Religionsfreiheit garantiert, wird diese durch restriktive Gesetze – insbesondere die Verordnung 06-03 – in der Praxis massiv beschnitten. Besonders Konvertiten, Ahmadis und protestantische Christen sind von systematischen Kirchenschließungen, Blasphemie-Vorwürfen und Haftstrafen betroffen. Da auch die Missionierung von Muslimen unter Strafe steht und staatliche Eingriffe zunehmen, wird die Lage der Religionsfreiheit insgesamt als besorgniserregend eingestuft.
Auch in Jordanien ist der Islam als Staatsreligion verankert, weshalb keine umfassende Religionsfreiheit herrscht, obwohl die Verfassung formell die Gleichheit der Bürger garantiert. Während anerkannte christliche Minderheiten weitgehend das Recht auf freie Religionsausübung genießen und politisch im Parlament repräsentiert sind, stehen nicht anerkannte Gruppen wie die Bahai vor erheblichen rechtlichen Hürden. Besonders prekär ist die Lage für Konvertiten vom Islam, die zwar keine staatlichen Strafen, aber extremen gesellschaftlichen Druck sowie gravierende zivilrechtliche Folgen durch Scharia-Gerichte wie den Verlust von Erbansprüchen oder die Annullierung der Ehe befürchten müssen. Trotz vereinzelter christenfeindlicher Übergriffe und des politischen Erstarkens islamistischer Kräfte gilt das Verhältnis zwischen den Religionen als weitgehend friedlich, was maßgeblich durch die aktive Toleranzförderung des jordanischen Königshauses gestützt wird.
In Argentinien ist die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert, wobei der Staat den römisch-katholischen Glauben besonders stützt. Trotz eines besorgniserregenden Anstiegs antisemitischer Vorfälle und vereinzelter Vandalismen an Kirchen wird die Lage aufgrund eines starken interreligiösen Dialogs und einer die Glaubensrechte schützenden Justiz insgesamt als positiv bewertet.

„Die Weltmeisterschaft bringt Menschen aus allen Kulturen, Religionen und Nationen zusammen. Sie ist auch eine Gelegenheit, das Bewusstsein für die Herausforderungen zu schärfen, denen Millionen Menschen weltweit bei der Ausübung ihres Grundrechts auf Religions- oder Glaubensfreiheit weiterhin gegenüberstehen“, erklärte Marta Petrosillo, die Chefredakteurin von „Religionsfreiheit weltweit“.
Zugleich verweist „Kirche in Not“ auf Zeichen der Hoffnung. So sei die Nationalmannschaft des Irak ein Beispiel dafür, wie Menschen unterschiedlicher religiöser und ethnischer Herkunft gemeinsam auftreten können. Unter den Spielern befinden sich auch Christen – in einem Land, in dem ihr Bevölkerungsanteil inzwischen unter einem Prozent liegt. Petrosillo rief Regierungen weltweit dazu auf, Religionsfreiheit aktiv zu schützen: „Jeder Mensch muss seinen Glauben frei ausüben, wechseln oder teilen können – ohne Diskriminierung oder Verfolgung befürchten zu müssen.“
Der vollständige Bericht „Religionsfreiheit weltweit 2025“ von „Kirche in Not“ dokumentiert die Menschenrechtslage in 196 Ländern und für alle Religionen. Der Bericht erscheint alle zwei Jahre und ist online abrufbar unter: www.religionsfreiheit-weltweit.at
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